Allgemeine Geschäftsbedingungen Staigers Waldhorn
Staiger Gastronomie GmbH, 73207 Plochingen

1. Allgemeines
Unser Ziel ist es, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Sie durch ihre Reservierung als Vertragspartner uns gegenüber haben.

2. Vertragspartner
2.1.  Als Vertragspartner gilt für uns als Veranstalter im Zweifelsfall der Auftragsgeber, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2.2.  Für den Veranstalter sind die Geschäftszweige Staiger’s Waldhorn, Staigers Stadl und Staiger’s Catering, in der Staiger Gastronomie GmbH beinhaltet.

3. Bewirtungsvertrag
3.1. Durch Ihre Reservierung bei einem der oben aufgeführten Geschäftszweigen der Staiger Gastronomie GmbH, schriftlich (z.B. Mail, Reservierungsportalen, Post) oder mündlich (z.B. telefonisch, persönlich) entsteht ein rechtsgültiger Bewirtungsvertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und der Fa. Staiger Gastronomie GmbH als Veranstalter.
3.2  Die Firma Staiger Gastronomie GmbH verpflichtet sich durch diesen zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag, die vom Auftraggeber bestellten Leistungen und Platzreservierungen nach der uns mitgeteilten Personenanzahl zu gewährleisten und garantieren.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ihm bestellten und von der Staiger Gastronomie GmbH durch Annahme seines Auftrages garantierten Leistungen und Platzreservierungen im bestellten Umfang in Anspruch zu nehmen.
3.4. Zum Zustandekommen und der Wirksamkeit dieses Bewirtungs-Vertrages ist ausdrücklich kein zusätzlicher, schriftlicher Vertrag vonnöten, es sei denn, dieser wurde explizit von einem der beiden Parteien gefordert.

4. Haftung
4.1. 
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der laut §3 vereinbarten Inhalte und verpflichtet sich dem Auftragsgeber gegenüber eine bestmögliche Dienstleistung zu gewähren.
4.2.  Der Veranstalter haftet nicht für vom Auftragsgeber oder beauftragten Firmen oder Personen eventuell eingebrachten Speisen, Getränken oder sonstigen Gegenständen.
4.3.  Der Veranstalter haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung staatlicher Verordnungen (z.B. Jugendschutz, Hygieneverordnungen, Ausweispflicht) sowie für die nach §3 bestellten Leistungen im vollen Leistungsumfang.
4.4   Für mutwillige Beschädigungen, Verlust an Inventar oder Einrichtung, die während der Veranstaltung vom Auftragsgeber oder seinen beherbergten Personen verursacht werden, haftet der Auftragsgeber ohne Verschuldensnachweis.
4.5.  Die Staiger – Gastronomie GmbH haftet nicht für die Nichterbringung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden.
Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der Staiger – Gastronomie GmbH liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der Vertragsbestandteile ganz oder teilweise unmöglich macht. Hierzu gehören z.B. Naturkatastrophen, Streik, Epidemien, Unfälle etc.

5. Vertragsrücktritt, Stornierung
5.1. Der nach §3 geschlossene Bewirtungsvertrag ist grundsätzlich immer kündbar, sei es im gesamten oder in Einzelteilen.
5.2. Um vom Vertrag zurückzutreten, bedarf es einer eindeutigen Bestätigung des betroffenen Vertragspartners, wobei auch hierfür eine Schriftform nicht unbedingt erforderlich ist, aber zur Dokumention etwaiger Ersatzansprüche empfohlen wird.
5.3. Kommt ein Vertragspartner seiner anhand des Bewirtungsvertrages bestellten Leistungen und Platzreservierungen nicht oder nur teilweise nach, so ist er grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
5.3 Die Höhe des entstandenen Schadensersatzes bemisst sich nach der Art und Umfang des entstandenen Schadens.
       Bei Kündigung oder reduzierter Bestellmenge einer gebuchten Veranstaltung stellen wir dabei folgende, dem Angebot zugrundliegende 
       Entschädigung für bereits entstandenen Kosten und den Verdienstausfall in Rechnung. 
            * Kündigung oder reduzierte Bestellmenge weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 20 % der Auftragssumme
            * Kündigung oder reduzierte Betellmenge weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der Auftragssumme
            * Kündigung oder reduzierte Bestellmenge weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der Auftragssumme
            * Kündigung oder reduzierte Bestellmenge weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme
5.4. Bei einer nach §3 bestellten aber nicht, oder nur in geringerem Personenumfang wahrgenommenen Tischreservierung im a la Carte Bereich, stellen wir für nicht in Anspruch genommene Leistungen
25,00 € / pro nicht erschienener Person als Verdienstausfall in Rechnung
.

6. Personenzahl
6.1
  Die bis spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gemeldete Personenzahl der Reservierung ist für beide Vertragspartner bindend.
6.2. Der Veranstalter garantiert, seine Leistungen für diese Personenanzahl anzubieten.
6.3. Der Auftraggeber garantiert die zur Verfügung gestellten Leistungen für die bestellte Personenanzahl, als Berechnungsgrundlage anzunehmen.

7. Optionsdaten
7.1.
  Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend.
7.2. Die Staiger Gastronomie GmbH behält sich vor, nach Ablauf des Optionstermins die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.
7.3. Reservierungen, die an einen Optionstermin gebunden sind, werden erst dann verbindlich gebucht, wenn die angeforderte Reservierungsgebühr vom Veranstalter beglichen wurde.
7.4. Die Reservierungsgebühr wird bei der Veranstaltung zu 100 % auf die Rechnungssumme angerechnet.

8. Raummiete
8.1.
  Für Ihre Reservierung stellen wir Ihnen nach Möglichkeit den gewünschten Platz zur Verfügung.
8.2.  Wenn Sie für Ihre Veranstaltung einen unserer Räume alleine nutzen wollen und wir diesem Zustimmen, so entfallen dafür grundsätzlich kostenpflichtige Raumkosten.
8.3.  Wird einer alleinigen Raumnutzung von uns zugestimmt, so sind folgende Raummieten je nach Veranstaltungstag zusätzlich zum getätigten Umsatz fällig.
            Postzimmer:             ab 200,00 €
            Albvereinszimmer:  ab 250,00 €
            Waldhornsaal:         ab 500,00 €
            Stadl:                        Winter 250 €  /  Sommer 500 € / Netto
In der Raummiete enthalten sind normale Stromkosten, Heizung, Endreinigung und Stellen der Räumlichkeit.
Ab dem Erreichen des von uns für jeden Raum definierten Mindestumsatz am Veranstaltungstag laut den AGB unserer separaten Festplaner entfällt die Raummiete.

9. Geschäftszeiten
9.1.
Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind für Ihre Reservierung bindend.
9.2 Über die allgemeinen Geschäftszeiten hinausgehende Leistungen der Staiger Gastronomie GmbH müssen bei Vertragsabschluss vereinbart werden und sind grundsätzlich kostenpflichtig.
9.3. Momentan haben wir folgende Geschäftszeiten:
             Montag+Dienstag:  11.00-14.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr
             Mittwoch ist Ruhetag
             Donnerstag+Freitag: 11.00-14.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr
             Samstag:  11.00 - 22.00 Uhr
             Sonn-Feiertag: 11.00 - 20.30 Uhr
           Küchenschluss und letzte Bestellannahme ist immer 30 min vor Geschäftszeitende
9.4.  Werden von der Staiger Gastronomie GmbH über die Geschäftszeiten hinaus Dienstleistungen von unserem Personal erbracht, so sind hierfür grundsätzlich 35,00 € Mitarbeiter / angefangene Arbeitsstunde zu entrichten.

10. Nachtzuschlag
10.1.
Ab 24.00 Uhr ist zusätzlich zu den aufgeführten Personalkosten von §9.4.  ein Nachtzuschlag von 35.-€ pro Mitarbeiter / Stunde zu entrichten.

11. GEMA
Die GEMA für von ihnen bestellte Musikdarbietungen für Veranstaltungen muss von ihnen beantragt, von ihren Musikartbietern angemeldet und bezahlt werden.

12. Brandschutz und sonstige Verordnungen
Aufgrund Brandschutzbestimmungen ist es nicht genehmigt, Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper in unseren Räumlichkeiten abzubrennen.
Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Lärmschutz-, Fluchtwegs oder sonstigen Verordnungen sind auch vonseiten des Auftraggebers Sorge zu leisten und einzuhalten.

14. Korkgeld / Gedeckpreis
Grundsätzlich ist es in unseren Räumen nicht gestattet, Speisen oder Getränke mitzubringen.
Bei einer ausdrücklichen Genehmigung unsererseits erlauben wir uns ein Korkgeld / Gedeckpreis je nach Aufwand / pro Person zu berechnen.

15. Grobe Verschmutzungen
Bei groben Verschmutzungen, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinaus gehen, behalten wir uns vor, Ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.

16. Rechnungsstellung
16.1.
Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.
Sie versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen, separat aufgeführten Umsatzsteuer.
Der Rechnungsendbetrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und kann bar, mit Electronic cash oder per Kreditkarte beglichen werden.
Bei einer postalischen Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Zahlungen, die nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist getätigt werden, gelten als Zahlungsverzug.
16.2. Die Staiger Gastronomie GmbH behält sich vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vorkalkulierten Gesamtpreises bereits vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung zu stellen.
16.3. Zahlungen, einschließlich der Reservierungsgebühr und der Anzahlung, sind auf das von der Staiger Gastronomie GmbH in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
16.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Staiger Gastronomie GmbH das Eigentumsrecht an bereitgestellten Waren vor.
16.5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16.7. Bei Zahlungsverzug werden branchenübliche Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

17. Außer Haus Veranstaltungen
Für außer Haus Veranstaltungen kann es separater Festplaner bei uns angefordert werden. Hierfür gelten ergänzende Geschäftsbedingungen und Konditionen. Folgende 3 verschiedene Veranstaltungstypen werden von uns angeboten

  • Komplett Catering (incl. Inventar) = 19 % MwSt.
  • Food + Beverage Catering = 19 % MwSt.
  • Reine Essensabholung ohne weitere Dienstleistung = 7 % MwSt.

Anfahrt: Pro gefahrenen Kilometer berechnen wir 1,00.- €
Inventar: Kann von uns gegen Berechnung gestellt werden
Sonstige Dienstleistungen: Werden auf Stundennachweis gerne angeboten
Eventräume: Werden gerne von uns vermittelt

18. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Erfüllungsort
18.1.   Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Staiger – Gastronomie GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2.  Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Esslingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebende Streitigkeiten.
18.3.  Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist das Amtsgericht Esslingen örtlich zuständig
18.4.  Sollte eine, dieser im Vertrag aufgeführten Bestimmungen, oder sonstige zwischen den Vertragspartnern schriftlich geschlossene Bestimmungen, unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Frühjahr / 2024 • Staiger Gastronomie GmbH Plochingen

Staigers Waldhorn

Historisches Brauhaus Plochingen
Inhaber: Familie Uwe Staiger
Neckarstr. 25
73207 Plochingen
Telefon: 07153 72700

Meisterlich Geniessen

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Meistervereinigung Gastronom
Baden-Württemberg e.V.

Öffnungszeiten:

Restaurant

warme Küche von
Montag+Dienstag und Donnerstag+Freitag 11.00 bis 14:00 und 17:00 bis 22.00 Uhr
Mittwochs Ruhetag
Samstags 11.00 bis 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 11.00 Uhr-21.00 Uhr

Biergarten Bewirtung während der Saison wie im Restaurant.

 

Wir leben Gastfreundschaft

Wir freuen uns über das Vertrauen, das Sie uns als Gast entgegenbringen.
Jedem Gast, der unsere unterschiedlichsten gastronomischen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wollen wir das ehrliche Gefühl vermitteln, dass unsere Gastfreundschaft nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern in jedem Bereich unseres Betriebes gelebt wird. Herzlich willkommen bei Staiger Gastronomie!